Freut sich auch das Steueramt über die Unterstützung meiner Kunst?
#Steuern

Als Künstler*in kannst du in verschiedenster Weise von der öffentlichen Hand oder von Privaten gefördert werden, zum Beispiel durch Stipendien, Preisgelder oder kommerzielle Aufträge. Entscheidend für die steuerrechtliche Behandlung deiner Förderung ist, ob die Beiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Hier kannst du einfach herausfinden, was für dich gilt.

Juhu, deine Kunst wird gefördert!

Wie wird deine Kunst gefördert?

Prospektiv

Die Förderung ist auf die Zukunft gerichtet. Der Beitrag ermöglicht es dir, dich darauf zu konzentrieren, ein Werk zu schaffen, ohne für deinen Lebensunterhalt einer zusätzlichen Arbeit nachgehen zu müssen. Zum Beispiel mit einem Stipendium, einem Werkbeitrag oder einem Atelieraufenthalt.

Retrospektiv

Die Förderung ist in der Vergangenheit begründet. Du erhältst also eine Anerkennung oder Auszeichnung für bereits geschaffene Werke oder Leistungen. Zum Beispiel in Form von Preisgeldern, Ehren- oder Anerkennungsgaben.

Mit Auftrag oder Wettbewerb

Die Förderung erhältst du für die Ausführung eines Auftrags oder die Teilnahme an einem Wettbewerb. Zum Beispiel bei einem Kompositionsauftrag, Auftritten an kommerziellen Events oder der Einladung an einen Architekturwettbewerb.

Der Förderbeitrag gilt als Schenkung.

Du musst den Betrag (Preisgeld o.ä.) in der Steuererklärung als Schenkung deklarieren. Je nach Kanton unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer oder sind sogar steuerfrei.

Decken deine Einkünfte den Grundbedarf*?

Der Förderbeitrag gilt als steuerbares Einkommen.

Du musst den Betrag in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren, kannst aber Abzüge geltend machen (pauschal 20% oder effektiv).

Ja, das gesamte Einkommen (Förderbeitrag und etwaige Zusatzeinkünfte/Lohn) ist höher als mein Grundbedarf.

Nein, das gesamte Einkommen (Förderbeitrag und etwaige Zusatzeinkünfte/Lohn) ist tiefer als mein Grundbedarf.

Der Förderbeitrag gilt als steuerbares Einkommen.
Du musst den Betrag in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren, kannst aber Abzüge geltend machen (pauschal 20% oder effektiv).

Der Förderbeitrag gilt als steuerfreie Unterstützungsleistung. Du musst den Betrag nicht in der Steuererklärung deklarieren. Frag aber zur Sicherheit das Steueramt, wie hoch der Grenzbetrag ist.

* Grundbedarf oder minimaler Lebensbedarf (Richtwert, zur Sicherheit beim zuständigen Steueramt abklären):
Unverheiratete: ca. CHF 20’000,–/Jahr. Steuerbares Einkommen unter CHF 13’000.– und steuerbares Vermögen unter CHF 46’000.–.
Verheiratete: ca. CHF 30’000.–/Jahr. Steuerbares Einkommen unter CHF 19’000.– und steuerbares Vermögen unter CHF 92’000.–.

Als Künstler*in kannst du in verschiedenster Weise von der öffentlichen Hand oder von Privaten gefördert werden, zum Beispiel durch Stipendien, Preisgelder oder kommerzielle Aufträge. Entscheidend für die steuerrechtliche Behandlung deiner Förderung ist, ob die Beiträge als Erwerbseinkommen betrachtet werden oder nicht. Hier kannst du einfach herausfinden, was für dich gilt.

Juhu, deine Kunst wird gefördert!

Wie wird deine Kunst gefördert?

Prospektiv

Die Förderung ist auf die Zukunft gerichtet. Der Beitrag ermöglicht es dir, dich darauf zu konzentrieren, ein Werk zu schaffen, ohne für deinen Lebensunterhalt einer zusätzlichen Arbeit nachgehen zu müssen. Zum Beispiel mit einem Stipendium, einem Werkbeitrag oder einem Atelieraufenthalt.

Der Förderbeitrag gilt als Schenkung.

Du musst den Betrag (Preisgeld o.ä.) in der Steuererklärung als Schenkung deklarieren. Je nach Kanton unterliegen Schenkungen der Schenkungssteuer oder sind sogar steuerfrei.

Retrospektiv

Die Förderung ist in der Vergangenheit begründet. Du erhältst also eine Anerkennung oder Auszeichnung für bereits geschaffene Werke oder Leistungen. Zum Beispiel in Form von Preisgeldern, Ehren- oder Anerkennungsgaben.

Decken deine Einkünfte den Grundbedarf*?

Ja, das gesamte Einkommen (Förderbeitrag und etwaige Zusatzeinkünfte/Lohn) ist höher als mein Grundbedarf.

Der Förderbeitrag gilt als steuerbares Einkommen.
Du musst den Betrag in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren, kannst aber Abzüge geltend machen (pauschal 20% oder effektiv).

Nein, das gesamte Einkommen (Förderbeitrag und etwaige Zusatzeinkünfte/Lohn) ist tiefer als mein Grundbedarf.

Der Förderbeitrag gilt als steuerfreie Unterstützungsleistung. Du musst den Betrag nicht in der Steuererklärung deklarieren. Frag aber zur Sicherheit das Steueramt, wie hoch der Grenzbetrag ist.

Mit Auftrag oder Wettbewerb

Die Förderung erhältst du für die Ausführung eines Auftrags oder die Teilnahme an einem Wettbewerb. Zum Beispiel bei einem Kompositionsauftrag, Auftritten an kommerziellen Events oder der Einladung an einen Architekturwettbewerb.

Der Förderbeitrag gilt als steuerbares Einkommen.

Du musst den Betrag in der Steuererklärung als Einkommen deklarieren, kannst aber Abzüge geltend machen (pauschal 20% oder effektiv).

* Grundbedarf oder minimaler Lebensbedarf (Richtwert, zur Sicherheit beim zuständigen Steueramt abklären):
Unverheiratete: ca. CHF 20’000,–/Jahr. Steuerbares Einkommen unter CHF 13’000.– und steuerbares Vermögen unter CHF 46’000.–.
Verheiratete: ca. CHF 30’000.–/Jahr. Steuerbares Einkommen unter CHF 19’000.– und steuerbares Vermögen unter CHF 92’000.–.