Meine Gitarre will eine Versicherung. Was soll ich ihr sagen?
#Versicherung

Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die vor allem für Musiker*innen sinnvoll sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten. Sprich mit deiner Versicherung oder einem/einer unabhängigen Berater*in und vergleiche die Angebote. Nur eine individuelle Gesamtberatung garantiert dir, dass du und dein Instrument lückenlos versichert seid und Doppelversicherungen vermeidet.

1. Sachversicherungen

Definition

Sachversicherung ist ein Sammelbegriff für bestimmte Versicherungssparten. Schäden, die durch Beschädigung, Zerstörung oder Wegnahme von beweglichen Sachen oder Gebäuden entstehen, werden durch Sachversicherungen entschädigt. Zur Gruppe der Sachversicherungen gehören u.a. Hausrat-, Diebstahl-, Instrumenten- und Gebäudeversicherungen.

Wertsachenversicherung

Die Wertsachenversicherung deckt Schäden z.B. an Musikinstrumenten (und anderen persönlichen Wertsachen) infolge von Diebstahl oder Einbruch, Raub, Feuer, Wasser, Verlust, Abhandenkommen sowie Zerstörung und Beschädigung. Es werden bestimmte Massnahmen bezüglich Aufbewahrung und Beaufsichtigung verlangt. Die versicherten Sachen müssen im Versicherungsvertrag einzeln bezeichnet und genau umschrieben werden (Einzelversicherung).
Einige Versicherungen bieten diese «All Risk»-Versicherung nicht mehr an, weil das Vertrauen oft missbraucht wurde. Der Prämiensatz ist je nach Versicherungsgesellschaft sehr unterschiedlich und abzuklären.

Instrumentenversicherung

Dies ist eine spezielle Schutzleistung, die sich vor allem für kostbare (klassische) Instrumente lohnt, da die Versicherung teuer und relativ kompliziert ist. Sie vergütet kostspielige Reparaturen und die damit verbundene Wertminderung. Abgesehen von diesen speziellen Fällen, ist man mit einer Wertsachenversicherung sicher besser bedient als mit einer Instrumentenversicherung, die oft nicht alles abdeckt.

Transportversicherung

Sie versichert gegen sämtliche Transportschäden, vom Auf- bis zum Abbau. Sei es mit eigenem Fahrzeug, öffentlichen Transportmitteln oder Postversand.

Technische Versicherung

Vor allem für Tontechniker*innen zu empfehlen. Schäden an elektronischen Anlagen können sehr schnell zu hohen Kosten führen. Beim täglichen Umgang treten naturgemäss Risiken auf, welche nicht kalkulierbar sind. Mit dieser Versicherung können technische Geräte gegen höhere Gewalt, Sabotage, Material- und Ausführungsfehler, Diebstahl, Fahrlässigkeit etc. geschützt werden.

Hausratversicherung

Die Hausratversicherung deckt die Schäden an Gegenständen im Haus, die nicht Gebäudebestandteile oder bauliche Einrichtungen sind. Es handelt sich um eine Pauschalversicherung, die je nach Vereinbarung Feuer- (inkl. Elementarschäden), Wasser-, (Einbruchs-)Diebstahl- und Glasschäden deckt. Als Ersatzwert sind in der Regel die Kosten für eine Neuanschaffung (Neuwert) vorgesehen. Wichtig ist die laufende Anpassung der Versicherungssumme an Geldentwertung oder Neuanschaffung, sonst entsteht eine Unterversicherung. Nicht gedeckt sind Fehlmanipulation und Ausführungsfehler, dafür muss eine Technische Versicherung abgeschlossen werden. Ebenfalls nicht versichert sind hier Instrumente während des Transports. Dies deckt aber die Wertsachen- und/oder die Transportversicherung ab.

Wichtig

  • Des Weiteren solltet du den Übungsraum in der Hausratsversicherung als 2. Standort versichern, damit das Equipment auch ausserhalb des Haushalts versichert ist.
  • Achte darauf, dass du eine aktuelle Inventarliste hast sowie einen Kaufbeleg für sämtliche technischen Geräte und Instrumente.

2. Haftplichtversicherung

Definition

Unter Haftpflicht versteht man die Pflicht, für einen Schaden, den man einem anderen widerrechtlich zugefügt hat, einstehen zu müssen. Haftungsgründe sind zum Beispiel schuldhaftes Handeln oder das Verletzen einer Sorgfaltspflicht. Die Haftpflichtversicherung kommt für den Schaden von Dritten auf. Liegt zusätzlich ein Schaden bei der versicherten Person vor, kommt die Haftpflichtversicherung hingegen nicht dafür auf.

Privathaftpflicht

Wenn du jemandem einen Sach- oder Personenschaden zufügst, dann haftest du laut Gesetz dafür und musst für die finanziellen Folgen des Schadens aufkommen. Diese Versicherung schützt dich auch als Benutzer*in von dir anvertrauten Sachen. Zum Beispiel, wenn du leihweise das Instrument einer Kollegin oder eines Kollegen spielst.

Betriebshaftpflicht

Versichert sind hier Ansprüche für Personen- und Sachschäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die versicherten Personen (Kunden, Gäste, Angestellte) gestellt werden.
Die Schadenersatzansprüche müssen mit den Anlagen und Einrichtungen sowie der betrieblichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen oder durch fehlerhafte Produkte bei Drittpersonen entstanden sein.
Wichtig für Musiker*innen: Ab dem Moment, in dem gegen Entgelt (Gage oder Kollekte) eine Leistung (Gig) erbracht wird, übernimmt die Privathaftpflicht keine Kosten.